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Zentralschweizer Filmförderung: Mehr Mittel, einheitliche Richtlinien

Interview: Gabriela Mischkale (Blog-Redaktion) 

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle sechs Zentralschweizer Kantone haben gemeinsame Filmförderungsrichtlinien. Damit stehen jährlich bis zu 1,6 Millionen Franken für Filmschaffende zur Verfügung – ein wichtiger Meilenstein für die Filmregion Zentralschweiz. Wir haben mit Manuela Forster gesprochen. Sie leitet die neue Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung, ist Ansprechpartnerin für Filmschaffende und kennt die Branche.


In Kürze

  • Einheitlich & zentral: Sechs Kantone – gemeinsame Förderrichtlinien für Filmproduktionen. Seit 2025 vereinfacht eine gemeinsame Geschäftsstelle die Gesuchstellung.
  • Breit gefächert: Förderung für alle Genres und Produktionsphasen – von der Recherche bis zum Kinostart oder Festivalbesuch.
  • Region zählt: Wer Fördergeld erhält, muss es in der Zentralschweiz einsetzen. So wird die regionale Filmbranche gezielt gestärkt.

 

Manuela Forster, warum wurden die Richtlinien für die Förderung von Filmen für alle Zentralschweizer Kantone angeglichen?

 

Manuela Forster: Einheitliche Richtlinien bringen den Vorteil, dass sich Filmschaffende bei Fragen zur Gesuchstellung direkt an eine zentrale Anlaufstelle – die Geschäftsstelle – wenden können. Dadurch wird der Prozess effizienter, da Zeit gespart wird und das nötige Fachwissen gebündelt an einem Ort verfügbar ist.

 

Manuela Forster leitet seit Jan. 2025 die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung. Sie arbeitet seit 2004 in der Filmbranche, davon 17 Jahre bei Zodiac Pictures. Danach war sie Filmgeschäftsführerin bei Voltafilm (Luzern) und bei Shining Film.
Manuela Forster leitet seit Jan. 2025 die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung. Sie arbeitet seit 2004 in der Filmbranche, davon 17 Jahre bei Zodiac Pictures. Danach war sie Filmgeschäftsführerin bei Voltafilm (Luzern) und bei Shining Film.

Welche Filmproduktionen werden unterstützt und wie?

Es gibt keine Einschränkung: Filmproduktionen aller Genres – vom Dokumentarfilm über Spielfilm bis hin zu Animations- und Kurzfilmen, sowie seriellen Formaten und Transmedia-Projekten können gefördert werden.

 

Die Förderung kann verschieden Phasen während der Filmproduktion abdecken wie

1. Projektentwicklung (Recherche, Treatment, Drehbuch),
2. Produktion,
3. Postproduktion und
4. Neu auch Auswertung (Festivalauswertung, Auswertung im Kino).

 


Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektumfang und Phase – von kleineren Beiträgen in der Entwicklung bis hin zu substanziellem Support in der Produktionsphase.

 

Auch Filmemacherinnen ohne festen Wohnsitz oder Firmensitz in der Zentralschweiz können einen Antrag stellen, genauso wie lokale Filmschaffende. Entscheidend hier ist der Bezug des Antrags zum vom Gesuch betroffenen Kanton. In den Richtlinien finden sich dazu alle wichtigen Details.

 

Welche Bereiche werden neu gefördert?

Es gibt neu zwei Stufen in der Entwicklungsförderung, sowie eine Auswertungsförderung. Die Entwicklungsförderung Stufe 1 kann für Recherche und Treatment-Entwicklung beantragt werden, die Stufe 2 für die Entwicklung eines Drehbuchs/einer Drehvorlage. Beiträge an die Auswertung können an Produktionen geleistet werden, die bereits in einer früheren Phase einen Förderungsbeitrag eines Zentralschweizer Kantons erhalten haben.

Wie werden die Gesuche beurteilt?

Jeder Zentralschweizer Kanton bestimmt eine Delegierte bzw. einen Delegierten, die zusammen ein Fachgremium bilden. Dieses Gremium beurteilt die Förderungsgesuche im Bereich professionelle audiovisuelle Produktionen (Filmförderung) nach den Richtlinien. Die Empfehlungen der Fachkommission werden den Kulturbeauftragten der entsprechenden Kantone mitgeteilt.

 

Ausgenommen sind Gesuche um einen Auswertungsbeitrag für die Festivalauswertung und/oder den Kinostart. Da davon nur Produktionen profitieren können, die bereits in einer früheren Phase durch die Zentralschweizer Kantone unterstützt wurden, kann die Geschäftsstelle - in diesem Fall ich - die Empfehlung direkt aussprechen. Doch ob auf das Gesuch eingetreten wird, liegt letztlich beim Kulturbeauftragten des betreffenden Kantons. 

 

Die Filmförderung soll gleichzeitig die Region fördern. Sie sprechen vom Regionaleffekt. Was ist das genau?

Die Mittel aus der Zentralschweizer Filmförderung sollten möglichst wieder in die Region zurückfliessen. Wer einen Beitrag von 30’000 Franken und mehr beantragt, muss mindestens 100 Prozent des beantragten Betrags in der Zentralschweiz ausgeben. Dadurch, dass ein Teil der Produktion in der Zentralschweiz stattfinden muss, entsteht eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Fachpersonen und Dienstleistenden. Das stärkt nicht nur die Qualität und Vernetzung der Projekte. Es ermöglicht auch effizientere Abläufe durch die Nähe und Verfügbarkeit regionaler Ressourcen.

Ralph Aschwanden (Kulturförderung Kt. UR), Manuela Forster (Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung), Hannes Gut (Kulturförderung Kt. LU) und Pablo Callisaya (Präsident Film Zentralschweiz) (v.l.n.r.) diskutieren die neuen Richtlinien.
Ralph Aschwanden (Kulturförderung Kt. UR), Manuela Forster (Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung), Hannes Gut (Kulturförderung Kt. LU) und Pablo Callisaya (Präsident Film Zentralschweiz) (v.l.n.r.) diskutieren die neuen Richtlinien.
... und beantworteten Fragen der versammelten Filmschaffenden. Bild zVg.
... und beantworteten Fragen der versammelten Filmschaffenden. Bild zVg.

Was zählt zu dieser Wertschöpfung und was nicht?
Zur regionalen Wertsteigerung zählen alle Ausgaben, die in der Zentralschweiz versteuert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Person für ihre Arbeit bezahlt wird und in der Zentralschweiz wohnt und dort Steuern zahlt. Auch wenn eine Firma beauftragt wird, fliesst das Geld in die regionale Wertschöpfung – vorausgesetzt, diese Firma hat ihren Hauptsitz in einem der Zentralschweizer Kantone.

 

Nicht dazu gehören hingegen Ausgaben an Personen, die ausserhalb der Zentralschweiz wohnen, oder an Firmen, deren Hauptsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland liegt – auch wenn sie am Projekt beteiligt sind. Deswegen sollte man schon bei der Budgetplanung genau hinschauen.

Was, wenn der Regionaleffekt nicht erreicht wird?

Bleibt der angestrebte Effekt für die Region in der Endabrechnung aus, prüft die Geschäftsstelle den Finanzierungsbeitrag und informiert die betroffenen Kantone. Diese entscheiden anschliessend über eine allfällige Beitragskürzung.

 

Die Geschäftsstelle wurde auch geschaffen, um Filmschaffende direkter und schneller zu unterstützen. Was raten Sie Filmleuten, die einen Förderantrag einreichen wollen?

Machen Sie sich frühzeitig mit den Richtlinien und den Merkblättern, sowie den Abläufen vertraut. Denn die Anträge werden nur online über die Gesuchsplattform eingereicht. 

 

Auf der Webseite der Zentralschweizer Filmförderung www.zentralschweizerfilmförderung.ch gibt es Informationen zur Gesuchstellung, Formulare und auch Merkblätter bzw. Hilfestellungen. Dort beantwortet eine FAQ-Seite auch häufige Fragen der Antragstellenden.

 

Wichtig ist, sich an die Eingabefristen zu halten: Nach dem Eingabetermin vom 15. April 2025 folgen zwei weitere Termine in diesem Jahr und zwar im Juli und im Oktober. Ein vollständiger und gut vorbereiteter Antrag macht die Prüfung leichter. Wer unsicher ist, ob ein Projekt die Bedingungen erfüllt, kann sich vorher an die Geschäftsstelle wenden. 



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