Ein Jahr nach dem Start der gemeinsamen Filmförderung ziehen die sechs Zentralschweizer Kantone Bilanz: 87 Gesuche, ein ausgeschöpftes Budget und eine Reihe erfolgreicher Filme. Sieben Erkenntnisse zeigen, was die neue Struktur bewirkt hat. Der nächste Eingabetermin ist der 24. April 2026.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in allen sechs Zentralschweizer Kantonen einheitliche Richtlinien zur Filmförderung. Jährlich stehen rund 1,6 Millionen Franken für Filmprojekte zur Verfügung.
Manuela Forster, Leiterin der neuen Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung unterstützt Filmschaffende fachlich und beim Beantragen von Fördermitteln.