Text: Eunyoung Park / Blogredaktion
Bilder: Heilpädagogische Schule HPS Luzern
Dieses Jahr feiert die Schweiz zwei bedeutende Jubiläen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderung: Einerseits jährt sich das 20-jährige Bestehen des Behindertengleichstellungsgesetzes, andererseits ist es das 10-Jahr-Jubiläum der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz. Zur Feier dieser Jubiläen fanden zwischen Mitte Mai und Mitte Juni die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt. 72 öffentliche Aktionen boten vielfältige Einblicke in das Leben mit Behinderung. Mit dabei war auch die Heilpädagogische Schule HPS Luzern, welche ein fröhliches Treffen «ihrer» Kinder mit Schülerinnen und Schülern aus der Regelschule der Stadt Luzern organisierte.
Für eilige Leserinnen und Leser:
- Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte fanden anlässlich des 10-Jahr-Jubiläums der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und des zwanzigjährigen Jubiläums des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 in der ganzen Schweiz statt.
- Während des Aktionsmonats fanden über 70 öffentliche Aktionen statt, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenkamen. Diese Veranstaltungen boten Einblicke in das Leben mit Behinderung und zeigten gelebte Inklusion und Teilhabe in der Gesellschaft.
- Die Heilpädagogische Schule Luzern hat sich am Projekt «Zukunft Inklusion» als Partner an den Nationalen Aktionstagen Behindertenrechte beteiligt.
- Die HPS Luzern organisierte den Anlass «zäme singe, spiele und esse». Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen luden Kinder und Jugendliche ohne Beeinträchtigungen zu einem Treffen ein. Dabei tauschten sie sich über ihre Lieblingsessen, Lieblingsspiele und Lieblingsmusik aus.
Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte haben zum Ziel Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen zu bringen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Ganz im Sinne dieser gelebten Inklusion fand Ende Mai unter dem Motto «zäme singe, spiele und esse» die Aktion der Heilpädagogischen Schule HPS Luzern statt. Dabei trafen sich Schülerinnen und Schüler der Schulhäuser Säli, Pestalozzi und Dula mit Lernenden der Sekundarstufe und des Sonderpädagogischen Brückenangebots der HPS Luzern, um gemeinsam - wie es der Titel des Anlasses bereits sagt - zu singen, zu spielen und zu essen. Dabei stellten Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung passend zum Motto des Anlasses ihre Lieblingsessen, -spiele- und -musik vor. Es zeigte sich schnell, dass auch Kinder ohne Beeinträchtigung gerne Taylor Swift hören und Spaghetti essen.
Ein inklusives Musikfest
Neben dem Austausch über den eigenen Musikgeschmack wurde mit Begleitung der Musiktherapeutin Claudia Biasio auch gemeinsam musiziert. Die gesungenen Lieder stammten Afrika, Brasilien und Europa. Auch wenn die Stimmlagen nicht immer ganz korrekt waren - der Freude am gemeinsamen Singen tat das keinen Abbruch. Besonders die Kanons sorgten bei allen Beteiligten für grosses Vergnügen, was durch die Begleitung mit Perkussionsinstrumenten, Trommeln und Rasseln zusätzlich noch gesteigert wurde. Zum Abschluss des bunten und lebendigen Konzerts sangen alle miteinander «Smile around the world».
Rhythmus mit Basketball
Nach dem gemeinsamen Singen konnte auch noch Basketball gespielt werden. Dabei konnten sich die Kinder und Jugendlichen ganz ihrem eigenen Rhythmus hingeben – ob langsam oder schnell, laut oder leise, alles war erlaubt. Der liebevoll von den Lernenden und Mitarbeitenden der Heilpädagogischen Schule Luzern zubereitete Apéro kam gerade recht, als sich der Hunger bemerkbar machte. Beim gemütlichen Plaudern und Essen klang die gelungene Veranstaltung aus. Evelyn Hermann, Rektorin der HPS Luzern, zieht denn auch ein positives Fazit: «Die Zukunft der Inklusion – ein gemeinsames Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – konnte ein Stück weit gelebt und geübt werden. Wir denken bereits über eine Wiederholung nach!».
Infobox: Heilpädagogische Schule HPS Luzern
Die HPS Luzern als separative Sonderschule arbeitet seit 1962 mit Institutionen im Bereich Bildung, Kultur, Sport (z. B. Schulhaus Säli, Pädagogische Hochschule PH Luzern, Eisfeld, Schwimmbad im Allmend, Luzerner Stadtlauf, Luzerner Sinfonieorchester LSO etc.) als auch mit Behindertenorganisationen und -institutionen im Bereich Arbeit und Wohnen (z. B. Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben SSBL, Stiftung Brändi, Rodtegg etc.) zusammen.
Infobox: UNO-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Bildung
- Die Vereinten Nationen (United Nations Organization UNO) hat am 13. Dezember 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeschlossen.
- Die Schweizer Bundesversammlung hat diese am 13. Dezember 2013 genehmigt. Das Übereinkommen trat in der Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft.
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Generell soll das Übereinkommen sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Freiheiten vollständig und gleichberechtigt geniessen können. Es soll auch ihre Würde schützen und fördern. Menschen mit Behinderungen sind solche, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese Beeinträchtigungen können zusammen mit verschiedenen Barrieren ihre volle und gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft erschweren. Dies gilt auch für den Zugang zu Bildung. Der entsprechende Artikel 24 des Übereinkommens besagt folgendes:
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Ziele des Bildungssystems:
- Menschen mit Behinderungen sollen ihre Fähigkeiten, ihr Selbstwertgefühl und ihre Menschenwürde entfalten können.
- Sie sollen ihre Persönlichkeit, Talente und Kreativität entwickeln.
- Sie sollen in die Gesellschaft integriert und aktiv daran teilnehmen können.
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Sicherstellung des Rechts auf Bildung:
- Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
- Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
- Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf kostenlose und verpflichtende Grundschulbildung und weiterführende Schulen.
- Es sollen passende Vorkehrungen für ihre individuellen Bedürfnisse getroffen werden.
- Unterstützung innerhalb des Bildungssystems soll gewährleistet werden, um den Bildungserfolg zu erleichtern.
- Individuelle Hilfsmassnahmen sollen angeboten werden, um die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu ermöglichen.
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Förderung praktischer und sozialer Fähigkeiten:
- Der Erwerb von Brailleschrift, Gebärdensprache und anderen Kommunikationsformen soll erleichtert werden.
- Blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen soll Bildung in geeigneten Sprachen und Kommunikationsformen ermöglicht werden.
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Massnahmen zur Unterstützung des Bildungsrechts:
- Einstellung und Schulung von Lehrkräften, auch solchen mit Behinderungen, in Gebärdensprache oder Brailleschrift.
- Schulung des Bildungspersonals im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und in der Nutzung geeigneter Kommunikationsformen und pädagogischer Methoden.
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Zugang zu höherer Bildung und lebenslangem Lernen:
- Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt Zugang zu Hochschulbildung, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung haben.
- Angemessene Vorkehrungen sollen dafür getroffen werden.
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Margrit Stocker (Dienstag, 25 Juni 2024 08:51)
Grüezi HPS
Das muss ein schönes Fest gewesen sein!
Was macht die HPS zu einer inklusiven Sonderschule?
Freundliche Grüsse
Margrit Stocker
BKD Blogredaktion (Donnerstag, 27 Juni 2024 11:42)
Guten Tag Frau Stocker
Herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir haben bei der Heilpädagogischen Schule Luzern nachgefragt:
Die beiden Standorte der Heilpädagogischen Schule Luzern befinden sich in direkter Nachbarschaft zu Regelschulen und der Hochschule. Dadurch entstehen zahlreiche spontane Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern der Heilpädagogischen Schule und den Lernenden der Regelschule sowie den Studierenden und Dozierenden der Pädagogischen Hochschule. So treffen sich die Lernenden der HPS regelmässig mit den Schülerinnen und Schülern der Regelschule auf dem Pausenplatz, um gemeinsam Fussball oder Basketball zu spielen. Diese Begegnungen sind für alle Beteiligten herausfordernd, vor allem aber bereichernd.