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Rassismus und Antisemitismus: Was Lehrpersonen und Schulen dagegen tun können

Text: Peter Gautschi / Jasmine Steger / Vera Bergen

Vorschaubild: Pexels / Pavel Danilyuk

In der Schweiz und weltweit steigen Fälle von Rassismus und Antisemitismus. Davon betroffen sind auch Schulen und Hochschulen. Was können Lehrpersonen tun, wenn es im Klassenzimmer oder auf dem Pausenplatz zu diskriminierenden Äusserungen und Handlungen kommt? Peter Gautschi und Jasmine Steger vom Institut für Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen der Pädagogischen Hochschule Luzern diskutieren Möglichkeiten zum Eingreifen bei rassistischen und antisemitischen Vorfällen.


Für eilige Leser und Leserinnen:

  • Ein Zehn-Punkte-Plan hilft Lehrpersonen und Schulleitungen dabei, effektiv auf diskriminierende Äusserungen oder Handlungen zu reagieren. Es ist zum Beispiel wichtig, dass diskriminierende Handlungen sofort benannt und die Betroffenen geschützt werden, auch wenn diese nicht direkt anwesend sind.
  • Es ist entscheidend, ein Wir-Gefühl innerhalb der Schule und Schulteams zu schaffen, um rassistischen Vorfällen gemeinsam entgegenzutreten. Das Wissen, das Team im Rücken zu haben, ermöglicht es Einzelpersonen bei rassistischen oder diskriminierenden Situationen einzuschreiten.
  • Lehrpersonen können entscheiden, ob sie diskriminierende Äusserungen im Klassenzimmer besprechen oder ob der Vorfall so ernst ist, dass weitere Massnahmen erforderlich sind.
  • Lehrpersonen dürfen auch bei kontroversen Themen Stellung beziehen, müssen aber klar machen, dass es ihre persönliche Meinung ist, und ihre Meinung begründen. Zudem sollen auch andere Perspektiven aufgezeigt werden.
  • Je nach Stufe gibt es in der Schweiz verschiedene Angebote zur Prävention.

Geschichtsvermittler Prof. Dr. Peter Gautschi und Lehrerin und Doktorandin Jasmine Steger vom Institut für Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen der PH Luzern mit Tipps zum Umgang mit Rassismus und Antisemitismus an Schulen. (Bild: zVg)
Geschichtsvermittler Prof. Dr. Peter Gautschi und Lehrerin und Doktorandin Jasmine Steger vom Institut für Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen der PH Luzern mit Tipps zum Umgang mit Rassismus und Antisemitismus an Schulen. (Bild: zVg)

Seit dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Menschen in Israel nehmen auch in Schweizer Hochschulen und Schulen antisemitische Äusserungen und Handlungen deutlich zu. Lehrpersonen stellen sich vermehrt die Frage, wie sie mit solchen Phänomenen konkret umgehen sollen. Was tun, wenn sich Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenplatz den Hitlergruss zeigen, Hakenkreuze an die Wand schmieren oder antisemitische Parolen rufen, wenn sie im Klassen-Chat oder gar im Unterricht die Gräueltaten der Hamas als verständliche Reaktionen auf Israels Politik rechtfertigen oder wenn sie die Nazi-Verbrechen im 2. Weltkrieg verharmlosen?

 

Die Politik scheint Handlungsbedarf zu sehen. In verschiedenen Kantonen wurden überparteiliche Vorstösse gegen Antisemitismus in den Schulen eingereicht. So fragen im Kanton Luzern Urban Sager und Mitunterzeichnende: «Wie stellt sich der Regierungsrat zur Kritik, dass die Kantone dem Thema Antisemitismus zu wenig Beachtung schenken?» Im vorliegenden Blog-Beitrag fragen wir: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Lehrerinnen und Lehrer, wenn es im Unterricht oder im schulischen Umfeld zu antisemitischen Artikulationen oder Vorfällen kommt? Was sollen wir im Bereich der Prävention tun? Was müssen wir auf institutioneller Ebene unternehmen, um den Schulleitungen, der Schulsozialarbeit, Fachstellen und insbesondere den Lehrpersonen angemessenes und zielführendes Handeln zu ermöglichen?

Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierungen

Damit Lehrpersonen bei Diskriminierungen handeln können, muss eine Diskriminierung zuerst überhaupt erkannt werden. Antisemitische Parolen zum Beispiel sind nicht leicht zu erkennen, was einer der Gründe sein mag, dass Jüdinnen und Juden das Ausmass von Antisemitismus in Schulen heute viel grösser einschätzen als Nicht-Jüdinnen und Nicht-Juden. Ebenfalls ist es anspruchsvoll zu entscheiden, ob diskriminierende Äusserungen jeglicher Art einfach gedankenlos nachgeplappert werden oder ob damit absichtsvoll Hass geschürt wird. Bei solch heiklen Situationen ist es hilfreich und wichtig, das Schweizer Gesetz und in diesem Zusammenhang vor allem Paragraph 261bis des Strafgesetzbuchs gegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» zu kennen und zu kommunizieren, wo unter anderem Folgendes steht:

«Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, {} wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätigkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierungen in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert {…} wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft». 

(Diskriminierungsstrafnorm / Art. 261bis StGB)

Um gegen Diskriminierung vorzugehen, braucht es weiter Zivilcourage und Unterstützung durch das Schulteam. Wenn eine Lehrperson also eine diskriminierende Äusserung oder Handlung erkennt, ist es wichtig, die fehlbare Aktion sofort genau zu benennen und die Betroffenen zu schützen. Es gibt immer viele Gründe, als Lehrerin oder Lehrer nicht zu handeln: die Zeit fehlt, das Klassenklima wird gestört, der Unterricht wird unterbrochen. Verletzte Werte und Normen müssen aber sofort wiederhergestellt werden, sonst erleiden sie Schaden.

Gemeinsame Wir-Haltung als Schulteam

Trotz allfälligen Bedenken, finden Lehrerinnen und Lehrer den Mut einzuschreiten leichter, wenn sie in ihren Handlungen im Schulteam gestärkt und geschützt sind. Eine gemeinsame Wir-Haltung als Schulteam ist dafür wichtig. Die Wege zu diesem Ziel sind vielfältig, allen gemeinsam ist, dass sie begangen werden müssen. Im Kanton Luzern war dabei in den letzten Monaten das Konzept der «Neuen Autorität» nach Haim Omer und Regina Haller (vgl. * Quellenangaben) erfolgreich. 

Damit Schulen zielgerichtet gegen Diskriminierungen vorgehen können, muss das Schulteam zusammenhalten. (Bild: Pexels /fauxels)
Damit Schulen zielgerichtet gegen Diskriminierungen vorgehen können, muss das Schulteam zusammenhalten. (Bild: Pexels /fauxels)

Hat sich ein Schulteam auf ein «Wir» verständigt, kann eine einzelne Person bei einem Vorfall sofort intervenieren, die Grenzüberschreitung aufzeigen und kundtun, dass «wir» das nicht tolerieren. Diese Intervention bietet zudem die Möglichkeit eines Time-outs. Nach der unmittelbaren Reaktion, weil jemand gerade eben eine nicht tolerierbare Diskriminierung begangen hat, ist es also durchaus möglich, den Anwesenden mitzuteilen, dass der Vorfall später genauer besprochen wird. Dadurch gewinnt man Zeit, um zu überlegen, was zu tun ist und/oder mit wem man sich absprechen soll. 

Klärung im Klassenzimmer oder nicht?

Ein Time-out ermöglicht es, zu entscheiden, ob der «safe space» und «brave space» des Klassenraums, wo im geschützten Raum Meinungen ohne Angst geäussert werden dürfen, verlassen werden soll. Wenn der Vorfall gravierend ist, bleibt keine andere Möglichkeit. Damit wird jedoch eine Eskalation in Kauf genommen. Vielleicht gibt es aber auch Gründe, nicht zu eskalieren, insbesondere wenn angenommen werden kann, dass Gedankenlosigkeit im Spiel war und nicht konkrete Menschen Ziel der Diskriminierung waren. Dann gibt es durchaus pädagogisch vertretbare Überlegungen, die Grenzüberschreitung im engeren Kreis zu thematisieren und zu sanktionieren. (Vergleiche dazu das 10-Punkte-Programm unten.)


Download
Zehnpunkteprogramm zum Umgang mit Diskriminierung in Schule und Hochschule
Zehnpunkteprogramm.pdf
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Tipps zur Prävention

Während sich bei der Intervention viele Fachleute über grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten einig sind, so öffnet sich das Feld bei der Prävention weit. Klar ist, dass diese stufenspezifisch zu erfolgen hat, weniger klar ist die Bedeutung des Wissens für die Prävention und ob Prävention themenunspezifisch erfolgen kann oder ob sie bestimmte Diskriminierungsformen in den Blick nehmen muss.

Im Umgang mit Antisemitismus gibt es beispielsweise eine Reihe von erprobten Möglichkeiten, die erfolgversprechend scheinen: Im Rahmen des Programms «Likrat» besuchen jüdische Jugendliche Schulklassen, stellen ihr Judentum vor und beantworten die Fragen der Schülerinnen und Schüler. Diese können so das Judentum direkt und auf Augenhöhe kennenlernen. Im Dialog werden antisemitische und rassistische Vorurteile und Stereotype thematisiert und hoffentlich abgebaut.

Das Bildungsprojekt «Antisemitismus im Alltag begegnen» hilft jungen Menschen im Umgang mit Alltagsantisemitismus. (Bild: GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, Antisemitismus im Alltag. Erkennen. Benennen. Reagieren, Zitatkarten)
Das Bildungsprojekt «Antisemitismus im Alltag begegnen» hilft jungen Menschen im Umgang mit Alltagsantisemitismus. (Bild: GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, Antisemitismus im Alltag. Erkennen. Benennen. Reagieren, Zitatkarten)

Auch hilfreich sind die Themenpakete, welche ERINNERN:AT zu den verschiedensten Diskriminierungsformen anbietet. Besonders zu erwähnen sind die Materialien zum Nahostkonflikt oder zum israelbezogenen Antisemitismus, aber auch die gut kuratierte Lernmaterialiendatenbank. Die «GRA -Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» hat Zitatkarten mit alltäglichen antisemitischen Äusserungen erstellt und bietet dazu Hintergrundinformationen und eine Argumentationshilfe an. Sie eignen sich unmittelbar für den schulischen Einsatz und können ebenfalls nach einer Intervention zum Einsatz gelangen.


Zivilcourage fördern

Natürlich gibt es viele Angebote zum generellen Umgang mit Diskriminierungen, insbesondere für den Geschichts-, Politik- respektive Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG)-Unterricht oder für den Ethik-, Philosophie- respektive Ethik, Religionen, Gemeinschaften (ERG)-Unterricht. Die vom Kanton Luzern angebotenen Materialien «Menschen mit Zivilcourage» bieten zum Beispiel für die Sekundarstufen eine gute Grundlage, um sowohl über verschiedene Diskriminierungen zu diskutieren als auch um gute Beispiele kennenzulernen, wie sich Menschen gegen Unrecht eingesetzt haben. Schülerinnen und Schüler zu Zivilcourage zu ermutigen, hilft bei allen Formen von Diskriminierungen. Unsere Gesellschaft benötigt junge Menschen, die Ungerechtigkeit nicht schweigend beobachten oder gar erdulden, sondern die zusammenstehen und gemeinsam die Unrechts-Situationen ansprechen.

Position beziehen: Ja oder nein?

Bei all diesen unterrichtlichen Vorhaben stellt sich vielen Lehrerinnen und Lehrern immer wieder die Frage, ob sie bei kontroversen Themen Position beziehen dürfen. – Die Antwort ist klar: Selbstverständlich!

Lehrpersonen dürfen auch bei kontroversen Themen Stellung beziehen, aber sie müssen ihre persönliche Meinung als solche kenntlich machen und verständlich erklären. (Bild: Pexels / Pavel Danilyuk)
Lehrpersonen dürfen auch bei kontroversen Themen Stellung beziehen, aber sie müssen ihre persönliche Meinung als solche kenntlich machen und verständlich erklären. (Bild: Pexels / Pavel Danilyuk)

Allerdings ist es wichtig, die eigenen Meinungen als solche zu bezeichnen und für Lernende nachvollziehbar zu begründen. Eigene Meinungen und Werturteile müssen auf wissenschaftlich akzeptierten Materialien abgestützt sein und dürfen nicht einfach frei in den Raum gesetzt werden. Zudem ist es wichtig, neben der eigenen Meinung verschiedene andere Perspektiven aufzuzeigen. Oft gibt es nicht die eine richtige Perspektive und die einzig richtige Lösung. So ist es beispielsweise im Nahostkonflikt nicht opportun, einen Weg für die Lösung des Konflikts zu propagieren. Wäre es so einfach, dann gäbe es den Konflikt längst nicht mehr. Es ist nicht die Aufgabe von Lehrpersonen, politische Konflikte zu lösen. Aber es ist ihre Aufgabe, Themen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und den Lernenden kritisches Denken und reflektiertes Handeln mit auf den Weg zu geben.

Institutionelle Leitplanken auf Ebene der Hochschulen

Zum Projekt «Antisemitismen – Sondierungen im Bildungsbereich» gibt es auch ein Buch. (Bild: zVg)
Zum Projekt «Antisemitismen – Sondierungen im Bildungsbereich» gibt es auch ein Buch. (Bild: zVg)

Im Projekt «Antisemitismen – Sondierungen im Bildungsbereich», bei dem sich auch die Pädagogische Hochschule Luzern aktiv engagierte, wurden für Hochschulen, die Lehrerinnen und Lehrer ausbilden, vier Empfehlungen ausgearbeitet, die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) all ihren 35 Mitgliedsländern – unter ihnen auch die Schweiz – zur Umsetzung übergeben wurden. Diesen Hochschulen wird empfohlen:

1. in allen Studiengängen bzw. in den jeweiligen Lehramtsstudien für künftige Lehrerinnen und Lehrer ein Grund-, Erweiterungs- und Vertiefungsangebot in der Lehre zum Umgang mit Antisemitismus zu gewährleisten,

2. die berufsethischen Erwartungen an Studierende offen zu kommunizieren,

3. auf Ebene der Hochschule ein Case-Management anzubieten, um bei Antisemitismus und anderen diskriminierenden Vorfällen prozessgeleitet und schnell (re)agieren zu können,

4. eine Ansprechperson zu bezeichnen, die hochschulintern im Umgang mit Antisemitismus beraten und unterstützen kann (vgl. ** Quellenangaben).

 

Während in einigen Ländern – zum Beispiel in Österreich – die politisch Verantwortlichen diese Empfehlungen in die Gesetze für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung übernommen haben, wurde die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK bisher nicht aktiv, um entsprechende Vorgaben in die Diplomanerkennungselemente aufzunehmen. Auch in den einschlägigen Standards der Agenturen zur Akkreditierung von Schweizer Hochschulen findet sich nichts Entsprechendes zur Diskriminierung.

Ansprechperson in jeder Schule

Ähnlich wie in den Hochschulen steht und fällt eine diskriminierungskritische Bildung auch in den Schulen mit dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer. Institutionell ist wenig abgesichert. Umso wichtiger ist, in den einzelnen Schulen Ansprechpersonen als Spezialistinnen und Spezialisten gegen Diskriminierung zu bezeichnen. In vielen Fällen wird dies eine pädagogische Schulleitung oder die Sozialarbeit sein. Und zentral ist ebenfalls, ein Case-Management zu etablieren, um bei diskriminierenden Vorfällen rasch und zielgerichtet zu agieren und die Initiative nicht den Eltern oder den Medien zu überlassen.

 

Der herausfordernde Umgang mit Diskriminierungen, sei es Intervention oder Prävention, ist besser in einem Team zu bewältigen, das sich auf verbindliche Werte und Regeln geeinigt hat und diese dann konsequent umsetzt. Zu erreichen ist dies nur mit einem schulinternen Entwicklungsprozess, der auch über längere Zeit von Fachleuten mittels Intervision oder Supervision begleitet wird. Angesichts der grossen Last der Alltagsarbeit fehlen in vielen Schulen zu oft die Ressourcen für ein solch langfristiges Vorhaben. Hier sind zweifellos die Kantone gefordert, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor Ort müssen Netzwerke entstehen, in denen die Lehrerinnen und Lehrer Eskalationen vorbeugen, entschlossen ihre Autorität einsetzen, dennoch auf ein gutes Klima achten, die Beziehungen stärken und schliesslich auch nach Diskriminierungen auf Wiedergutmachung und Versöhnung hinarbeiten (vgl. * Quellenangaben).

 

Immer wird dies nicht erfolgreich funktionieren. Schule kann nicht die Reparaturwerkstatt der Gesellschaft sein. Problemlösungen bei solch grossen Herausforderungen wie Diskriminierungen können nur gemeinsam gemeistert werden. Wenn es gelingt, im Kleinen, also im Schulzimmer, positive Werte zu vermitteln, Rücksicht zu nehmen und Zivilcourage zu stärken, dann dürfen wir hoffen, dass dies auch über das Schulzimmer hinaus in die Gesellschaft wirkt.



Quellenangaben:

* Haim Omer/Regina Haller (2020): Raus aus der Ohnmacht. Das Konzept Neue Autorität für die schulische Praxis. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. 

** Victoria Kumar/Werner Dreier/Peter Gautschi/Nicole Riedweg/Linda Sauer/Robert Sigel (Hrsg.) (2020): Antisemitismen. Sondierungen im Bildungsbereich. Frankfurt: Wochenschau Verlag.


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