Text: Regula Huber / Bilder: Volksschulbildung Kanton Luzern
Die nationalen und kantonalen Lockerungen der Corona-Massnahmen per Ende Mai 2021 haben auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. So sind Schulanlässe und Elternabende unter gewissen Schutzauflagen wieder möglich. Bereits ist die Planung für den Schulstart nach den Sommerferien im Gange.
Für die Schulen bedeuten die Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen, die Ende Mai vom Bundesrat kommuniziert wurden, ebenfalls Anpassungen der geltenden Rahmenschutzkonzepte (Volksschule, Beruf & Weiterbildung, Gymnasien). Die detaillierten Ausführungen sind in den Rahmenschutzkonzepten der einzelnen Schulstufen festgehalten und in den Schulen bereits umgesetzt worden. Hier eine Übersicht über die Anpassungen auf den einzelnen Stufen:
Lockerungen auf Primar- und Sekundarstufe l (bis 9. Klasse)
Veranstaltungen vor Publikum - z.B. Abschlussfeiern der Schulen mit den Eltern - sind wieder möglich. Es gilt Sitzpflicht für alle Teilnehmenden und Maskentragpflicht ab 12 Jahren. In Innenräumen ist die Zahl der Zuschauenden auf 100 Personen, draussen auf 300 Personen beschränkt. Von allen Anwesenden müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Auftritte von Chören sind in Innenräumen nicht zulässig.
An Schulveranstaltungen mit Aktivitäten der Teilnehmenden (z.B. Elternabende, Diskussionsanlässe, Präsentationen von Arbeiten aus dem Projektunterricht) dürfen neu 50 Personen (bisher 15 Personen) teilnehmen. Es muss ein Schutzkonzept vorliegen. Für diese Veranstaltungen gilt keine Sitzpflicht, jedoch ab 12 Jahren Maskentragpflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. In der Sekundarschule sind Schulreisen, Exkursionen und Lager nun auch stufenweise wieder möglich.
In der Primarschule sind Klassendurchmischungen weiterhin nicht möglich, da auf dieser Stufe keine Maskentragpflicht gilt. Bei Klassendurchmischungen oder Sporttagen für die ganze Primarschulstufe wäre das Risiko weiterhin zu gross, dass bei einem positiven Covid-Testergebnis Klassen oder ganze Schulhäuser in Quarantäne müssen.
Lockerungen auf Sekundarstufe II an Gymnasien und Berufsschulen
Erlaubt sind auf dieser Stufe (ab 10. Klasse) nun auch wieder Sommersporttage, wobei die Durchmischung der Klassen gering zu halten ist. Im Musikunterricht gilt: klassenübergreifende Chöre/Bands sind als freiwillige Anlässe mit Maske erlaubt. Chorauftritte bleiben in den Innenräumen untersagt (Ausnahme: Auftritte von einzelnen Sängerinnen und Sängern).
Klassenübergreifende Theaterproben sind ebenfalls als freiwillige Anlässe mit Masken möglich, Vorführungen können wieder mit externem Publikum stattfinden.
Veranstaltungen der Schule mit aktiver Beteiligung des Publikums wie z.B. Elternabende sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, bisher lag die Grenze bei 15 Personen. Es gelten bei Publikumsveranstaltungen auch hier Beschränkungen der Anzahl Personen (Innenräume 100, draussen 300 Personen), Sitzplatz- und Maskenpflicht.
Aus dem Rahmenschutzkonzept der Gymnasien und der Berufsfachschulen:
- Publikumsveranstaltungen
Bei den Publikumsveranstaltungen findet eine klare Trennung zwischen Publikum und Präsentation statt (hierzu gehören bspw. die Maturafeiern):
Diese sind an den Schulen wieder möglich, drinnen mit 100 Personen, draussen mit 300 Personen und mit maximal der Hälfte verfügbaren Sitzplätze. Auftretende bzw. mithelfende Personen müssen nicht mitgezählt werden.
Es gilt Sitzpflicht, Maskenpflicht ab 12 Jahren und Abstand. Chorauftritte in Innenräumen bleiben weiterhin untersagt (vgl. unten Punkt 7.b). Die Konsumation von Speisen und Getränken sind auf den Sitzplätzen möglich. Es müssen in diesem Fall die Kontaktdaten aller Anwesenden inklusive Sitzplatznummer erfasst werden.
- Schulhausinterne Abschlussfeiern
Rein schulhausinterne Abschlussfeiern während des Unterrichts oder die Bestandteile des Unterrichts sind und zu Randzeiten stattfinden, gelten als Präsenzveranstaltung. Nicht zulässig sind Tanzveranstaltungen (analog Kontaktsportarten). Die Durchmischung der Klassen ist gering zu halten. Für die Konsumation von Speisen und Getränken gelten die Vorgaben für die Gastronomie.
- Veranstaltungen mit aktiver Beteiligung des Publikums
Darunter fallen Veranstaltungen der Schule wie bspw. Elternabende oder das Maturavorspiel.
Die Grenze der Personenzahl wird von 15 auf 50 angehoben. Auftretende bzw. mithelfende Personen müssen nicht mitgezählt werden. Es muss ein Schutzkonzept vorliegen: Dabei sind Führungen möglich. Keine Sitzpflicht, aber Maske ab 12 Jahre und Abstand. Für die Konsumation von Speisen und Getränken gelten die Vorgaben für die Gastronomie.
Diplom- und Maturafeiern finden statt
In den kommenden Wochen stehen auch die Matura- und Diplomfeiern an. Auch hier gibt es aktuelle Lockerungen. Diese Abschlussfeiern können gemäss den derzeit geltenden Vorgaben des Bundes stattfinden, und zwar als Publikumsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen. Einige Schulen haben aber auch bereits kleinere Settings mit digitalen Elementen konzipiert. Die Lehrabschlussfeiern im Berufsbildungsbereich wurden bereits im März geplant und sind ohne die Beteiligung von Gästen vorgesehen, aber dennoch im würdigen und feierlichen Rahmen.
Hochschulen schliessen Semester im Fernunterricht ab
Da das Frühjahrssemester an den Hochschulen im Juni endet, gibt es hier keine Veränderungen. Für die Organisation des Herbstsemesters ab September werden zunächst weitere Entscheide des Bundesrates abgewartet.
Wie weiter nach den Sommerferien im Schuljahr 2021/22?
Das Bildungs- und Kulturdepartement ist bereits daran, die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Sommerferien zu planen. Für weitere Lockerungen sind die Vorgaben des BAG und der Verlauf der Pandemie in den Sommermonaten entscheidend. Mögliche Anpassungen betreffen die Maskenpflicht, die Reihentests und weitere Vorschriften für den Schulalltag. Die notwendigen Entscheide werden rechtzeitig vor Schulbeginn gefällt und kommuniziert.