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150 Jahre Volksschule in Luzern: Eine visuelle Reise durch die Zeit

Text und Gestaltung: Vera Bergen

Vorschaubild: SALU, F2a/Schule/17 (Blatt 13/Nr. 3). Fotograf unbekannt, 1982

In der Schweiz haben Kinder und Jugendliche seit 150 Jahren die Pflicht und das Recht, zur Schule zu gehen. Seit die Schulpflicht am 29. Mai 1874 in der Schweizer Bundesverfassung verankert wurde, haben sich Lehren, Lernen und die Schulzimmer grundlegend verändert. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werfen wir mit einer Bild- und Zitat-Galerie einen nostalgischen Blick zurück auf 150 Jahre Schulpflicht in Luzern.


Für eilige Leserinnen und Leser: 

  • Am 29. Mai 1874 wurde der Primarunterricht für Kinder und Jugendliche in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
  • Der Artikel 25 besagt, dass die Kantone für obligatorischen und unentgeltlichen Primarunterricht sorgen.
  • Artikel 27 präzisiert, dass der Primarunterricht unter staatlicher Leitung stehen soll. 
  • Damit ist in der Schweiz seit 150 Jahren eine kostenlose Grundbildung, unabhängig von Herkunft und sozialem Status, garantiert. 

Von kleinen Kindern und grossen Klassen

«Natürlich hat sich mit der Gesellschaft auch die Schule verändert. Das Verständnis von Inhalten wie Wissen, Disziplin oder Gemeinschaft ist nicht mehr dasselbe.»

Armin Hartmann, Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern

Die geburtenstarken Jahrgänge nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den 1950er- und 60er-Jahren oft in sehr grossen Klassen unterrichtet. Sechste Primarschule in Schüpfheim, 1960. (Bild: Gemeindearchiv Schüpfheim, Schulchronik. Fotograf unbekannt)
Die geburtenstarken Jahrgänge nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den 1950er- und 60er-Jahren oft in sehr grossen Klassen unterrichtet. Sechste Primarschule in Schüpfheim, 1960. (Bild: Gemeindearchiv Schüpfheim, Schulchronik. Fotograf unbekannt)

Der Weg zur gemischten Schulklasse

«In Städten wurden Jungen und Mädchen getrennt unterrichtet, während auf dem Land die Finanzen oft nur gemischte Klassen ermöglichten. In den Primarschulen setzte sich der gemischtgeschlechtliche Unterricht langsam durch, während weiterführende Schulen bis Mitte des 20. Jahrhunderts geschlechtergetrennt blieben.»

Martina Krieg, Leiterin Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern

«Das Schulobligatorium bedeutet Chancengleichheit und eine Verpflichtung, gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Bildung zu fördern.»

Prof. Dr. Peter Tremp, Bildungswissenschaftler Pädagogische Hochschule Luzern

Ab 1971 gibt es nur noch gemischte Oberstufen-Klassen. Dritte Sekundarschulklasse, Schulhaus Mariahilf, Luzern, 1977. (Bild: ZHB, Sondersammlung, Klassenfotos Mariahilf. Fotograf unbekannt, 1977).
Ab 1971 gibt es nur noch gemischte Oberstufen-Klassen. Dritte Sekundarschulklasse, Schulhaus Mariahilf, Luzern, 1977. (Bild: ZHB, Sondersammlung, Klassenfotos Mariahilf. Fotograf unbekannt, 1977).

Enge Bänke und lange Wege

In den 1980er-Jahren waren Schulzimmer sehr gut ausgestattet und die Lehrpersonen gaben immer mehr Hektografien und Fotokopien ab. Klassenzimmer im Schulhaus Felsberg, Luzern, 1982. (Bild: SALU, F2a/Schule/17 (Blatt 13/Nr. 3). Fotograf unbekannt, 1982).
In den 1980er-Jahren waren Schulzimmer sehr gut ausgestattet und die Lehrpersonen gaben immer mehr Hektografien und Fotokopien ab. Klassenzimmer im Schulhaus Felsberg, Luzern, 1982. (Bild: SALU, F2a/Schule/17 (Blatt 13/Nr. 3). Fotograf unbekannt, 1982).

 

«Erleben wir die ‚Schulpflicht für alle‘ niemals als Pflicht: Erleben wir sie als Privileg – weil diese Schulpflicht die Gesellschaft von heute und morgen zusammenhält und damit der zentrale Pfeiler für ein faires und friedliches Miteinander darstellt.»

 

Armin Hartmann, Regierungsrat


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Broschüre zur Jubiläumsfeier «150 Jahre Volksschule für alle»
Am 26. September 2024 feierte der Kanton Luzern 150 Jahre Schulpflicht für alle. In einer Broschüre mit allen Referaten können Interessierte den Event Revue passieren lassen.
PHLU_BKD_Broschuere_150_Jahre_Schulpflic
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Kommentare: 1
  • #1

    Klara Schuler (Mittwoch, 18 Dezember 2024 08:18)

    Eine ehrliche Bestandsaufnahme oder eine verpasste Chance? Der Artikel über das Schulobligatorium verfehlt zentrale Aspekte: Kinder werden als Mittel für gesellschaftliche Ziele dargestellt, statt als Subjekte mit eigenen Rechten. Das Kindeswohl und das Recht auf Mitsprache (gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention) bleiben unerwähnt. Statt die Verpflichtungen des Staates gegenüber Kindern zu betonen, wird ihre Rolle auf gesellschaftlichen Nutzen reduziert. Diese adultistische und technokratische Perspektive verkennt, dass Bildung primär den Kindern dienen müsste – nicht der Gesellschaft. Wo Pflichten, da Rechte.