Text und Gestaltung: Vera Bergen
Vorschaubild: SALU, F2a/Schule/17 (Blatt 13/Nr. 3). Fotograf unbekannt, 1982
In der Schweiz haben Kinder und Jugendliche seit 150 Jahren die Pflicht und das Recht, zur Schule zu gehen. Seit die Schulpflicht am 29. Mai 1874 in der Schweizer Bundesverfassung verankert wurde, haben sich Lehren, Lernen und die Schulzimmer grundlegend verändert. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werfen wir mit einer Bild- und Zitat-Galerie einen nostalgischen Blick zurück auf 150 Jahre Schulpflicht in Luzern.
Für eilige Leserinnen und Leser:
- Am 29. Mai 1874 wurde der Primarunterricht für Kinder und Jugendliche in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
- Der Artikel 25 besagt, dass die Kantone für obligatorischen und unentgeltlichen Primarunterricht sorgen.
- Artikel 27 präzisiert, dass der Primarunterricht unter staatlicher Leitung stehen soll.
- Damit ist in der Schweiz seit 150 Jahren eine kostenlose Grundbildung, unabhängig von Herkunft und sozialem Status, garantiert.
Von kleinen Kindern und grossen Klassen
«Natürlich hat sich mit der Gesellschaft auch die Schule verändert. Das Verständnis von Inhalten wie Wissen, Disziplin oder Gemeinschaft ist nicht mehr dasselbe.»
Armin Hartmann, Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern
Der Weg zur gemischten Schulklasse
«In Städten wurden Jungen und Mädchen getrennt unterrichtet, während auf dem Land die Finanzen oft nur gemischte Klassen ermöglichten. In den Primarschulen setzte sich der gemischtgeschlechtliche Unterricht langsam durch, während weiterführende Schulen bis Mitte des 20. Jahrhunderts geschlechtergetrennt blieben.»
Martina Krieg, Leiterin Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
«Das Schulobligatorium bedeutet Chancengleichheit und eine Verpflichtung, gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Bildung zu fördern.»
Prof. Dr. Peter Tremp, Bildungswissenschaftler Pädagogische Hochschule Luzern
Enge Bänke und lange Wege
«Erleben wir die ‚Schulpflicht für alle‘ niemals als Pflicht: Erleben wir sie als Privileg – weil diese Schulpflicht die Gesellschaft von heute und morgen zusammenhält und damit der zentrale Pfeiler für ein faires und friedliches Miteinander darstellt.»
Armin Hartmann, Regierungsrat
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Klara Schuler (Mittwoch, 18 Dezember 2024 08:18)
Eine ehrliche Bestandsaufnahme oder eine verpasste Chance? Der Artikel über das Schulobligatorium verfehlt zentrale Aspekte: Kinder werden als Mittel für gesellschaftliche Ziele dargestellt, statt als Subjekte mit eigenen Rechten. Das Kindeswohl und das Recht auf Mitsprache (gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention) bleiben unerwähnt. Statt die Verpflichtungen des Staates gegenüber Kindern zu betonen, wird ihre Rolle auf gesellschaftlichen Nutzen reduziert. Diese adultistische und technokratische Perspektive verkennt, dass Bildung primär den Kindern dienen müsste – nicht der Gesellschaft. Wo Pflichten, da Rechte.