Interview: Vera Bergen
Vorschaubild: ©Swisslos
Jedes Jahr werden im Kanton Luzern Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an Kulturprojekte, soziale Initiativen oder Umweltvorhaben verteilt. Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD nutzt diese Gelder einerseits projektbezogen, andererseits werden fixe Beiträge über die Kulturförderung verteilt. In dieser Folge von «BKD behind the scenes» erklärt Gaby Schmidt, BKD-Departementssekretärin, wer über die Beiträge entscheidet und worauf es bei einer Förderung ankommt.
In Kürze:
- Die Gelder des Lotteriefonds stammen aus dem Reingewinn von Swisslos, also aus dem Verkauf von Lottoscheinen, Sportwetten und Losen.
- Jeder Kanton erhält einen Teil dieser Gelder für den Einsatz für gemeinnützige Zwecke und verteilt diese auf die jeweiligen Departemente.
- Das Bildungs- und Kulturdepartement nutzt einen Teil der Lotteriegelder fix für wiederkehrende Beiträge in der Kulturförderung, über die restlichen Gelder wird im Rahmen von Gesuchen entschieden.
- Gesuche werden online eingereicht und fachlich geprüft. Im BKD wird in der Regel zweimal pro Jahr über die Vergabe entschieden.
- Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Jedes Gesuch wird individuell geprüft.

Gaby Schmidt, als Departementssekretärin des Bildungs- und Kulturdepartements BKD sind Sie für die Vergabe der Gelder aus dem Lotteriefonds verantwortlich. Was ist der Lotteriefonds genau?
Gaby Schmidt: Die Gelder des Lotteriefonds stammen aus dem Reingewinn von Swisslos – der schweizerischen Lotteriegesellschaft der Deutschschweizer Kantone und des Tessins. Den Gewinn erwirtschaftet Swisslos über das Zahlenlotto, Sportwetten oder Lose. So werden pro Jahr über 400 Millionen Franken an die 26 kantonalen Lotterie- und Sport-Fonds ausgeschüttet. Die Kantone verteilen den Gewinn dann auf die jeweiligen Departemente.
Wichtig ist: Nicht der gesamte Betrag des Bildungs- und Kulturdepartements steht für neue Gesuche zur Verfügung. Ein Teil der Mittel ist im Voraus für Produktions- und Werkbeiträge, SchuKuLu, kantonale Auszeichnungen und Kunstankäufe sowie für institutionelle Förderungen (Kulturförderung) vorgesehen. Der verbleibende Anteil kann flexibel für Projekte wie etwa einmalige kulturelle Veranstaltungen eingesetzt werden.
Für grössere oder besondere Projekte kann auch der Regierungsrat Mittel aus dem Lotteriefonds sprechen: Zum Beispiel für bedeutende Institutionen, wie vor Kurzem für die Stiftung Stadttheater Sursee für die Erneuerung des Theaters und seine Technik.
Infobox: Wie kommt man zu Lotteriegeldern?
Nur ein Teil der Lotteriegelder steht für Gesuche zur Verfügung, da ein Anteil bereits für feste Förderbeiträge gebunden ist.
Wer kann ein Gesuch stellen?
- Kulturschaffende
- Vereine und Institutionen
- Projektträger mit Bezug zum Kanton Luzern
Was braucht es für ein Gesuch?
- klare Projektidee
- Budget und Finanzierungsplan
- Beschreibung von Ziel und Wirkung
Wie erfolgt die Einreichung?
- Gemeinnützige Projekte → Formular
- Kulturelle Projekte → Formular Kulturförderung
Wann wird entschieden?
- in der Regel zweimal pro Jahr (Juni und Dezember)
Wichtig zu wissen:
- Förderbeiträge sind freiwillige Leistungen des Kantons.
- Projekte müssen einen Nutzen für die Öffentlichkeit haben
- Die Verwendung der Gelder ist transparent einsehbar
Wofür setzen die Departemente – konkret das Bildungs- und Kulturdepartement – die Gelder ein?
Die Departemente setzen die Gelder aus dem Lotteriefonds gezielt für gemeinnützige Zwecke ein.
Insgesamt werden jährlich über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales unterstützt.
Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD nutzt die Gelder zur Unterstützung von künstlerischen Produktionen, Veranstaltungen oder kulturellen Institutionen. Ein bedeutender Teil der Mittel wird innerhalb der Kulturförderung für wiederkehrende Beiträge eingesetzt. Dazu gehören im Kanton Luzern beispielsweise institutionelle Förderungen, Beiträge an grosse Kulturbetriebe oder festgelegte Fördergefässe.
Der verbleibende Teil der Lotteriegelder steht für projektbezogene Gesuche zur Verfügung, etwa für künstlerische Produktionen, Veranstaltungen oder Vermittlungsprojekte. Im Jahr 2025 wurden etwa das Projekt Geschichtenoase der Pädagogischen Hochschule Luzern PHLU, das B-Sides-Festival oder das Schweizerische Trachtenchorfest finanziell unterstützt. Auch SchuKuLU – das Kulturportal für Schulen – erhielt für verschiedene Angebote und Projekte Gelder aus dem Lotteriefonds. Die Verwendung der Mittel ist öffentlich einsehbar.
Nach welchen Grundsätzen wird über eine Vergabe entschieden?
Für den Teil der Lotteriegelder, der für Gesuche zur Verfügung steht, gelten folgende Grundsätze: Die Vergabe erfolgt nicht frei, sondern basiert auf kantonalen und nationalen gesetzlichen Vorgaben. Es ist vorgeschrieben, dass die Gelder nicht für staatliche Kernaufgaben verwendet werden dürfen, sondern einen gemeinnützigen Charakter haben müssen.
Die online eingegangenen Gesuche werden von den zuständigen Fachstellen geprüft, etwa hinsichtlich Qualität, Finanzierung und öffentlichem Nutzen. Zudem achten wir auf eine möglichst breite Verteilung der Mittel. Das bedeutet, dass nicht nur grosse Institutionen unterstützt werden, sondern auch kleinere Projekte aus verschiedenen Regionen des Kantons. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass keine Doppelfinanzierungen stattfinden. Projekte sollen nicht gleichzeitig aus mehreren öffentlichen Fördertöpfen für denselben Zweck finanziert werden.
Wer entscheidet über eine Vergabe?
Die Entscheide werden nach der Prüfung durch die Fachstellen in der Regel zweimal jährlich - im Juni und Dezember - gefällt. Beim Bildungs- und Kulturdepartement sind das Regierungsrat Dr. Armin Hartmann und die Departementssekretärin sowie der Leiter der Dienststelle Kultur, Marco Castellaneta. Diese Entscheide betreffen die projektbezogenen Gesuche. Fixe Beiträge werden im Rahmen der Budget- und Förderplanung festgelegt.
Wie viel Geld erhält der Kanton Luzern jeweils von Swisslos für die Verteilung durch den Lotteriefonds?
Das ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und hängt davon ab, wie der hoch der Reingewinn von Swisslos ist. Im Jahr 2025 wurden im Kanton Luzern insgesamt rund 29 Millionen Franken ausbezahlt. Fast 12,5 Millionen CHF davon konnte das Bildungs- und Kulturdepartement, als einer der grössten Empfänger, an Bildungs- und Kulturprojekte oder an kulturelle Institutionen und Projekte vergeben. Die Höhe der Beiträge variiert dabei nach der Grösse des Projekts oder der Veranstaltung.
Weitere Informationen rund um den Lotteriefonds und die Vergabe beim Bildungs- und Kulturdepartement




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