Interview: Marco von Ah / Vera Bergen
Seit Mai 2025 stärkt der UNESCO-Lehrstuhl für Didaktik der Nachhaltigkeitswissenschaft und politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Luzern die Auseinandersetzung mit Menschen- und Kinderrechten. Thomas Kirchschläger, Dozent und Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung, erklärt im Interview, warum Kinderrechte kein Zusatzthema, sondern ein Fundament von Bildung sind und weshalb kinderrechtsbasierte Bildung zentral für Chancengerechtigkeit und Demokratie ist.
In Kürze:
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Bildung ist ein Menschenrecht und muss allen Kindern offenstehen, unabhängig von Herkunft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behinderung oder Aufenthaltsstatus.
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Kinderrechtsbasierte Bildung schafft faire Chancen und hilft, Armut, Diskriminierung und Ausgrenzung zu verringern.
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Kinder lernen Demokratie und Kinderrechte nur dann, wenn sie in Schule und Alltag mitentscheiden dürfen.
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In der Schweiz gibt es weiterhin Hürden im Bildungssystem, besonders für Kinder mit Behinderungen sowie für geflüchtete und migrierte Kinder.
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Kinderrechte gehen alle an: Ihre Umsetzung braucht Schule, Politik, Verwaltung, Fachpersonen und die ganze Gesellschaft.

Thomas Kirchschläger, wie definieren Sie das Menschenrecht auf Bildung?
Das Recht auf Bildung beinhaltet die Garantie für jeden Menschen, dass er oder sie an Bildung teilnehmen und teilhaben kann. Für jedes Kind ist Bildung verpflichtend. Bildung soll für alle Menschen offen sein und sie soll helfen, dass Menschen sich entwickeln können, die Menschenrechte achten und friedlich miteinander leben können. Gehen wir gedanklich weiter, schafft Bildung die Grundlage dafür, dass Menschenwürde, Chancengerechtigkeit, Solidarität, Freiheit, Gleichheit und Teilhabe in einer Gesellschaft, in einem Kanton, gelebt werden können. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat.
Warum ist Bildung zentral für eine gerechte Gesellschaft?
Weil sie allen Menschen gleiche Chancen geben kann, indem sie hilft, Armut zu verhindern, Diskriminierung zu vermindern und zu beseitigen. Auch fördert sie Selbstbestimmung und das Verständnis für Menschenrechte, Demokratie und Vielfalt. Zudem stärkt sie das Zusammenleben der Individuen in einer Gemeinschaft. Bildung ist wichtig für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für grundlegende Rechte anderer zu engagieren.
Kurz: Kinderrechtsbasierte Bildung ermöglicht, dass Menschen frei, in Würde und miteinander in Respekt und Anerkennung zusammenleben können.
Infobox: UN-Kinderrechtskonvention im Bereich Bildung

Neben den bereits genannten Punkten fordert die UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 29 weiter, dass Bildung Kindern helfen soll, gut zu leben und sich gesund zu entwickeln.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Bildung für Kinder folgende Ziele hat:
a) Ein Kind soll seine Persönlichkeit, seine Talente und seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten gut entwickeln können.
b) Ein Kind soll lernen, die Menschenrechte und die Freiheiten aller Menschen zu achten.
c) Ein Kind soll lernen, seine Eltern, seine eigene Kultur, seine eigene Sprache und seine eigenen Werte zu respektieren.
Es soll auch die Kultur des Landes, in dem es lebt, und – wenn es von woanders stammt – auch die Kultur seines Herkunftslandes achten.
Ausserdem soll es lernen, andere Kulturen zu respektieren.
d) Ein Kind soll darauf vorbereitet werden, verantwortungsvoll in einer freien und friedlichen Gesellschaft zu leben.
Dazu gehören:
e) Ein Kind soll lernen, die Natur und Umwelt zu schützen und zu respektieren.
Wie steht es in der Schweiz und im Kanton Luzern um das Menschenrecht auf Bildung? Gibt es Barrieren, die Kindern den Zugang zu Bildung verwehren?
Es gibt weiterhin viel Handlungsbedarf, wenn es um Kinder mit Behinderungen und ihre Chance geht, die Regelschule zu besuchen. Und, wenn es um ihre Diskriminierung und ihre soziale Ausgrenzung geht. Die Schweiz und auch der Kanton Luzern bleiben, wenn es um den Inklusionsansatz geht, gefordert.
Das zeigen auch Berichte des UN-Kinderrechtsauschusses, einem unabhängigem Expertengremium, das die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonventionen durch die Vertragsstaaten überwacht. So erwähnt der Kinderrechtssausschuss in seinem Empfehlungen an die Schweiz, Nr. 39a und d etwa Unterschiede, die zwischen in der Schweiz geborenen Kindern und Kindern auf der Flucht, im Asylverfahren und mit Migrationserfahrung bestehen, sei es z.B. bei den Abschlüssen auf Sekundarstufe II, zwischen den Kantonen in Bezug auf den Zugang zum Bildungssystem und die hohe Anzahl Kinder, die in der Schule Mobbing erlebt haben.
Der UN-Kinderrechtsausschuss betont weiter unter anderem die Notwendigkeit in allen Kantonen «die Massnahmen zur Integration von asylsuchenden Kindern, Flüchtlings- und Migrantenkindern in die Regelschule zu verstärken und den Zugang von Kindern aus benachteiligten Gruppen, darunter asylsuchende Kinder, Flüchtlings- und Migrantenkinder sowie Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus, zur nachobligatorischen Bildung und zur Berufsbildung sicherzustellen». (UN-Kinderrechtsauschuss (2021). Empfehlungen an die Schweiz, Nr. 39b).
Internationale Abkommen zum Recht auf Bildung nach Thomas Kirchschläger

- Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951; Art. 22); Zugang für Menschen auf der Flucht zu öffentlicher Erziehung und Bildung in Volksschulen
- Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO Pakt 1, 1966, Art. 13)
- Die UN-Kinderkonvention (1989; insbesondere Art. 5, 12, 28, 29)
- Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (2006)
- Zusätzlich wurde 2011 von der UN-Generalversammlung die UN-Deklaration zur Menschenrechtsbildung verabschiedet, die für alle Menschen das Recht auf Menschenrechtsbildung vorsieht (Art. 1 und 2).
Kennen die Schweizer Kinder ihre Rechte, spezifisch ihr Recht auf Bildung?
Meines Erachtens fehlt dazu eine konkrete Datenerhebung bzw. Studie. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt dem Bund und den Kantonen, «die Menschenrechte und die Grundsätze der Konvention stärker in die sprachregionalen Lehrpläne einzubinden, auch in die sprachregionalen und bereichsspezifischen Lehrpläne, sowie in allen Kantonen die Ausbildung von Lehrkräften und Bildungsfachleuten zu den Menschenrechten und der Konvention zu intensivieren und dabei den Rahmen des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung zu berücksichtigen. Weiter soll sichergestellt werden, dass Lehrkräfte die nötige Unterstützung erhalten, um Kinderrechte an Schulen zu unterrichten» (UN-Kinderrechtsauschuss (2021). Empfehlungen an die Schweiz, Nr. 40).
Gerne verweise ich auf den neu von UNICEF Schweiz und Liechtenstein gemeinsam mit der Ostschweizer Fachhochschule lancierten Kinderrechtsbarometer. Er ist ein Instrument, um die Kinderrechtssituation in der Schweiz und Liechtenstein umfassend und regelmässig zu erheben. Dabei werden Kinder und Jugendliche selbst befragt und partizipativ eingebunden.

Sie vertreten die Meinung: Kinder können dann Demokratie und Kinderrechte leben, wenn sie entsprechende Lerngelegenheiten erhalten haben – das heisst, wenn wir für sie Lernsituationen schaffen.
Genau. Ich arbeite unter anderem in zwei Projekten, LUKIRE und KIDIMO mit, die das Ziel verfolgen, Kinderrechtsbildung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen:
- LUKIRE steht für «Lernumgebung Kinderrechte» und ist ein Kinderrechtsprojekt der PH Luzern, das seit 2019 von Kanton und Stadt Luzern unterstützt und gefördert wird. Es sensibilisiert Kinder und Jugendliche für ihre Rechte und die Rechte anderer Menschen. LUKIRE stellt dafür stufenspezifische Lernumgebungen mit vielfältigen Lernstationen zur Verfügung. An den Lernstationen erkunden die Kinder und Jugendlichen aktiv und eigenverantwortlich die Kinderrechte und deren Inhalte und setzen sich mit deren Bedeutung für ihre Lebenswelt auseinander. Zentral sind dabei Lebensweltbezüge und die Frage, wie die Kinderrechte im Alltag gelebt und durchgesetzt werden können.
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KIDIMO ist eine App, welche die PH Luzern unter der Leitung der OST – Ostschweizer Fachhochschule und gemeinsam mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein entwickelt hat – zusammen mit 170 Kindern, Expertinnen und Experten und einem breiten Partnernetzwerk im Kinderrechtsbereich. Ziel der App ist es, Kindern auf spielerische Art und Weise ihre Rechte entlang der UN-Kinderrechtskonvention näherzubringen. Mit einer selbst gestalteten Spielfigur können Kinder in drei thematischen Welten ihre Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte erkunden.
«Kinderrechtsbasierte Bildung ermöglicht, dass Menschen frei, in Würde und miteinander in Respekt und Anerkennung zusammenleben können.»
Thomas Kirchschläger
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG will laut ihrem Leitbild den Kanton Luzern bis 2030 besonders kinder- und jugendfreundlich machen. Welche Massnahmen sind erforderlich, um dies zu erreichen?
Einerseits braucht es die zweite Phase der Massnahmen des Leitbilds der DISG und andererseits die Strategie «Schulen für alle» (2035). In den einleitenden Worten ist im Leitbild zu lesen, dass sich Gemeinden und Kanton «für die Rechte der Kinder und Jugendlichen und für optimale Rahmenbedingungen zur Förderung, Mitwirkung und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen einsetzen.» In diversen Entwicklungsfeldern und Bausteinen der kantonalen Bildungsstrategie «Schulen für alle» finden sich implizit kinderrechtliche Anliegen (so zum Beispiel in den Bausteinen Lernendenpartizipation, politische Bildung). Für mich persönlich wäre es zielführend, wenn noch expliziter auf Kinderrechts- und Menschenrechtsinhalte eingegangen würde.
Auch braucht es noch Sensibilisierung dafür, dass Kinderrechte nicht nur Bildungseinrichtungen betreffen, sondern alle Lebensbereiche: Familie, Betreuung, Freizeit, Gesundheit, Medien, Verwaltung und Politik. Ihre Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen und Fachpersonen. Auch die Zivilgesellschaft – etwa Vereine, Organisationen und Fachnetzwerke – trägt eine wichtige Verantwortung, Kinderrechte sichtbar zu machen und zu stärken. Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
In einer Befragung von Kindern und Jugendlichen von UNICEF Schweiz und Liechtenstein 2021 gaben 56 Prozent an, dass sie in der Schule nicht mitentscheiden können. Was halten Sie davon?
Dieser Wert ist alarmierend. Dies sieht auch der UN-Ausschuss für Kinderrechte so und empfiehlt dem Bund und den Kantonen, mehr für Beteiligung und Anerkennung in der Schule zu unternehmen. Der Kanton Luzern förderte in den letzten Jahren «Schulen mit besonderem Profil», wo Schulen mit entsprechenden Anstrengungen z.B. das Label «Partizipation der Lernenden» erreichen konnten. Solche Initiativen sollten weiter «Schule» machen.
Bund und Kantone sollen ausserdem dafür sorgen, dass alle Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten oder für Kinder zuständig sind – besonders in Bildung, Gesundheit, Kinderschutz, Sozialhilfe, Betreuung, Justiz und Asylbereich – regelmässig zu Kinderrechten sowie zur entsprechenden Konvention und ihren Zusatzprotokollen geschult werden. Dafür sollen ausreichend Mittel und Ressourcen zur Verfügung stehen. (UN-Kinderrechtsausschuss, Empfehlungen an die Schweiz (2021).
Für den Bereich Bildung bedeutet das, dass Lehrpersonen und alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine Auseinandersetzung in Form von Weiter- und Zusatzausbildungen mit Kinderrechten, Demokratie und Menschenrechten ermöglicht wird. Hierfür bietet die Pädagogische Hochschule PH Luzern gemeinsam mit der PH St. Gallen seit gut zwei Jahren mit dem CAS Kinderrechte, Demokratie und Menschenrechte leben, lernen und lehren eine entsprechende Weiterbildung an, nicht nur für Lehrpersonen übrigens.

Wie wird mit Herausforderungen wie Armut, Migrationshintergrund oder Sprachbarrieren im Schweizer Schulsystem umgegangen?
In meinem Blickfeld setzen die Kantone hier unterschiedliche Schwerpunkte. Klar ist, hier gibt es noch viel zu tun. Denn gemäss UN-Kinderrechtskonvention haben alle – egal ob «arm», «mit Migrationsvordergrund» oder mit «Sprachbarrieren» das Recht auf Bildung und diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung. Das ist nicht überall im gleichen Mass gewährleistet. Wichtig wäre hier, Datenerhebungen und -analysen zu lancieren und zu finanzieren. So entstünden wichtige Grundlagen für die Entscheidungstragenden.
Für mich, mit einem Blick auf Art. 12 Kinderrechtskonvention, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, in (Lebens)dingen, die sie betreffen, hervorhebt, wäre es hier wichtig, die Betroffenen aktiv zu beteiligen und zu schauen, was nach ihrer Auffassung wichtige Massnahmen wären.
«Das Recht auf Bildung beinhaltet die Garantie für jeden Menschen, dass er oder sie an Bildung teilnehmen und teilhaben kann.»
Thomas Kirchschläger
Welche Massnahmen sind generell notwendig, um Bildung auch in Zukunft als fundamentales Menschenrecht zu sichern?
Der UN-Kinderrechtsausschuss hebt hervor, dass mehr Datenerhebungen und Datenanalysen, Forschung und Entwicklung betreffend Kinderrechte allgemein, Recht auf Bildung und den darin enthaltenen Bildungszielen, gemacht werden müssten.
Klar ist es für ihn, und da schliesse ich mich an, weiter wichtig, dass wir Schule und Bildung an sich partizipativer und anerkennender gestalten müssen – weiter und immer weiter: Wir müssen Kinder und Jugendliche mehr einbeziehen, wenn es um ihr Lernen, ihren Unterricht, ihre Schule geht. Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche – lernen dann mit Motivation und Engagement, wenn sie sich als Teil einer Gemeinschaft erleben und regelmässig die Möglichkeit erhalten, sich selbstwirksam zu erfahren und wirksam einzubringen. Entscheidend ist dabei, dass sie sowohl als Individuen als auch als Mitglieder von Gemeinschaften autonom handeln und Verantwortung übernehmen können (Heidi Gehrig, 2018, S. 54). Die Chance zur aktiven Beteiligung ist nicht nur ein zentrales Kinder- und Menschenrecht, sondern auch ein grundlegendes Prinzip demokratischer Bildung. Beteiligung stärkt das Vertrauen in die eigene Wirksamkeit und fördert soziale Verbundenheit – beides zentrale Voraussetzungen für nachhaltiges Lernen und gesellschaftliches Engagement (Heidi Gehrig, 2018, ebenda).
Die 2023 neu lancierte Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI hat 2025 der PH Luzern den Auftrag erteilt, eine Bestandsaufnahme zur Menschenrechtsbildung in der Schweiz zu machen. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht und enthalten konkrete Empfehlungen an die SMRI zur Förderung der Menschenrechtsbildung. Solche Initiativen sind meines Erachtens wichtig und können fundierte Antworten geben, was genau mit welcher Priorität und warum getan werden muss – so auch bezüglich Recht auf Bildung.
Weiter finde ich, dass es sich in Bildungssettings lohnt, in die pädagogischen und sozialpädagogischen Beziehungen zu investieren. Aus der Arbeit des Arbeitskreises Menschenrechtsbildung in Reckahn und der dort entstandenen Ethik für pädagogische Beziehungen (Reckahner Reflexionen, 2017) ist für mich klar, dass Reflexion und Umgang mit pädagogischen Beziehungen das Lernen und das Leben in der Schule verändern. Die vorliegenden ethischen Leitlinien helfen, die wechselseitige Achtung der Würde aller Mitglieder von Schulen und Einrichtungen zu stärken.
Und zu guter Letzt: Wir müssen weiter und mehr über Kinderrechte, Demokratie und Menschenrechte sprechen, austauschen und lernen. Zum Beispiel eben in einer Zusatzausbildung (CAS) zu Kinderrechten, Demokratie und Menschenrechten für Menschen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Kein Engagement für Kinderrechte, Demokratie und Menschenrechte kann zu gross sein.

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