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Einfach erklärt: Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss

Interview: Vera Bergen

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ändert sich das Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss. Schülerinnen und Schüler, die sich für die Fachmittelschule, Fachklasse Grafik, Gesundheitsmittelschule, Informatikmittelschule und Wirtschaftsmittelschule interessieren und derzeit die 2. Sekundarklasse besuchen, müssen bereits im Herbst 2024 ihre Anmeldung einreichen. Für die Anmeldung ist das Abschlusszeugnis der 2. Sekundarklasse ausschlaggebend. Lea Gnos von der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung erklärt die wesentlichen Aspekte dieser Neuerung.


Für eilige Leser und Leserinnen: 

  • Ab dem Schuljahr 2024/2025 ändert sich das Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss.

  • Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse müssen sich bereits im Herbst 2024 (15. September 2024) für eine Aufnahme nach Abschluss der 3. Sekundarklasse anmelden.

  • Die Anmeldung erfolgt auf Basis des Abschlusszeugnisses der 2. Sekundarklasse. 
  • Wer die Notenvorgaben für eine Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt, kann am 19. Oktober 2024 eine Aufnahmeprüfung absolvieren. 

Lea Gnos ist verantwortlich für die Abteilung Schulische Bildung innerhalb der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung im Kanton Luzern. (Foto: Christoph Arnet / Arnet Fotografik)
Lea Gnos ist verantwortlich für die Abteilung Schulische Bildung innerhalb der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung im Kanton Luzern. (Foto: Christoph Arnet / Arnet Fotografik)

Lea Gnos, das Aufnahmeverfahren für Berufsmaturitäts-, Fachmittel- und Mittelschulen mit Berufsabschluss ist im Umbruch. Was verändert sich per Schuljahr 2024 / 2025?

Wir vollziehen ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 den letzten Schritt der Änderungen. Das Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss findet dann früher statt. Die davon erstmals betroffenen Sekundarschülerinnen und Schüler befinden sich jetzt in der 2. Sekundarklasse. Sie werden das Aufnahmeverfahren für diese Bildungsgänge nicht mehr im März 2025, sondern im Herbst 2024, also ziemlich zu Beginn der 3. Sekundarklasse absolvieren. 

 

Warum wird das Aufnahmeverfahren auf den Herbst vorgeschoben?

Die Erfahrung zeigt, dass es den Jugendlichen, wenn sie die Aufnahmeprüfung nicht bestehen und Ende März einen negativen Aufnahmeentscheid erhalten, schwer fällt, bis zum Sommer noch eine gute Lehrstelle zu finden. Vereinzelt gab es auch Jugendliche, die in der Vergangenheit sozusagen als Plan B zur Fachmittelschule oder Mittelschule mit Berufsabschluss eine Lehrstelle gesucht und gefunden haben und dann, bei erfolgreichem Abschluss des Aufnahmeverfahrens in die Fachmittelschule oder Mittelschule mit Berufsabschluss, die Lehrstellenzusage wieder zurückgezogen haben. Ein Ärger auch für die Lehrbetriebe, welche sich dann nochmals auf die Suche nach Lernenden machen mussten.

Durch das vorgezogene Aufnahmeverfahren können sich die angesprochenen Schulen zudem klarer positionieren. Wer sich mit der Berufswahl auseinandersetzt, sollte sich auch überlegen, welche Ausbildungsform ihm oder ihr gut entspricht. Dabei helfen folgende Fragen: 

  • Gehe ich gerne zur Schule, bin ich motiviert, in der Schule etwas zu leisten und fällt es mir auch einigermassen leicht, gute Noten zu erreichen?  Wenn ja, dann könnte eine Fachmittelschule oder Mittelschule mit Berufsabschluss in Frage kommen.
  • Möchte ich gerne so bald als möglich in die Arbeitswelt und fühle mich genug reif, in einem Lehrbetrieb unter vielen Erwachsenen Verantwortung zu übernehmen? Wenn ja, dann könnte eine Lehre im Betrieb / duale Lehre in Frage kommen.
Jugendliche sollten sich bei der Berufswahl auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Ausbildungsform ihnen entspricht und sich basierend darauf für ihren weiteren Weg entscheiden. (Bild: FMZ Haupteingang zVg)
Jugendliche sollten sich bei der Berufswahl auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Ausbildungsform ihnen entspricht und sich basierend darauf für ihren weiteren Weg entscheiden. (Bild: FMZ Haupteingang zVg)

Inwiefern sind Schülerinnen und Schüler, die derzeit die 2. Sekundarklasse besuchen, von dieser Veränderung betroffen?

Sie werden das Aufnahmeverfahren als Erste bereits im Herbst 2024 absolvieren. Sie müssen sich bis zum 15. September 2024 zum Aufnahmeverfahren anmelden. Das heisst, dass auch die Auseinandersetzung mit diesen Bildungsgängen etwas früher als bis anhin erfolgen sollte. Wie bisher besteht weiterhin die Möglichkeit, bei guten Noten (siehe Bild unten) prüfungsfrei aufgenommen zu werden. 

Je nach Sekundarschulmodell sind die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme unterschiedlich. (Bild: Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern)
Je nach Sekundarschulmodell sind die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme unterschiedlich. (Bild: Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern)

Logischerweise zählt für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht mehr das Zeugnis des 1. Semesters der 3. Sekundarschule. Neu ist das Semesterzeugnis des 2. Semesters der 2. Sekundarschule für die prüfungsfreie Aufnahme massgebend. Wer die Notenwerte für die prüfungsfreie Aufnahme in diesem Zeugnis nachweist, wird provisorisch in den Bildungsgang aufgenommen. Wer die Notenwerte für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllt, kann am 19. Oktober 2024 eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Ist sie bestanden, werden auch diese Jugendlichen provisorisch in den Bildungsgang aufgenommen. 

Was bedeutet es, provisorisch aufgenommen zu werden?

Wir unterscheiden neu zwischen einer provisorischen und einer definitiven Aufnahme. Egal ob man provisorisch oder definitiv aufgenommen wird, man kann im folgenden Sommer an der Wunschschule seine Ausbildung starten. Wer aber provisorisch aufgenommen wird, startet die Ausbildung in einem Probesemester. In diesem Probesemester muss man zwingend die Promotionsbedingungen erfüllen, sonst wird man von der Ausbildung ausgeschlossen.

 

Wer wird denn definitiv aufgenommen?

Alle die Jugendlichen, welche im Herbst erfolgreich das Aufnahmeverfahren absolviert haben, müssen im Februar nochmals ihr Zeugnis des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse einreichen. Wer in diesem Zeugnis erneut oder neu die Notenwerte für die prüfungsfreie Aufnahme nachweisen kann, wird definitiv aufgenommen. Für diese Jugendlichen ist das erste Semester kein Probesemester.

Wir haben diese Unterscheidung neu eingeführt, damit mit dem positiven Aufnahmeentscheid die Motivation, in der 3. Sekundarklasse weiterhin viel zu lernen, bestehen bleibt. Denn die Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss stellen hohe schulische Anforderungen und bauen auf dem in der 3. Sekundarklasse Gelernten auf. Das bedeutet also auch, dass das Wahlpflichtfach Französisch nicht abgewählt werden sollte. 

Beim Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss findet im Schuljahr 2024/2025 alles früher statt. (Bild: Pexels /Enikő Tóth)
Beim Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss findet im Schuljahr 2024/2025 alles früher statt. (Bild: FMZ Krienbach zVg)

Welche Auswirkungen hat die vorverlegte Bewerbungsfrist auf die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler?

Die Schülerinnen und Schüler müssen sich früher mit der Wahl einer Fachmittelschule oder eine Mittelschule mit Berufsabschluss auseinandersetzen. Dabei helfen auch die Informationsveranstaltungen der Schulen (Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum Luzern FMZ, Fachmittelschule Sursee, Fachmittelschule Seetal) und/oder Gespräche mit Personen aus dem Umfeld, welche sie im Berufswahlprozess begleiten. Wer sich für diese Bildungsgänge interessiert, muss sich ausserdem bewusst sein, dass bereits das 2. Semester der 2. Sekundarklasse massgebend ist für die prüfungsfreie Aufnahme. Selbstverständlich prüft die Aufnahmeprüfung nur Kompetenzen und Themengebiete, welche dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler gemäss Lehrplan zu diesem Zeitpunkt entsprechen.

Warum bleibt das Aufnahmeverfahren für die lehrbegleitende BM und die BM nach der Lehre (BM2) unverändert und findet weiterhin im Frühjahr statt?

Für Jugendliche, welche eine Lehre im Betrieb absolvieren, steht die Lehrstellensuche an oberster Stelle. Erst wenn sie eine Lehrstellenzusage erhalten haben, können sie zusammen mit dem Lehrbetrieb, der mit dem Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturität einverstanden sein muss, den Entscheid für oder gegen die BM fällen. Viele Berufsleute treten direkt im Anschluss an den Lehrabschluss in die BM 2 ein. In der Regel zeichnet sich für sie erst im Frühjahr genauer ab, ob sie nach der Lehre eine Anstellung beim Lehrbetrieb erhalten oder eine andere Stelle suchen, die Rekrutenschule besuchen, oder die BM 2 in Angriff nehmen möchten. Für sie wäre eine Anmeldung im Herbst etwas verfrüht. 


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